Häufige Fragen

Eine umfassende Sammlung häufig gestellter Fragen (FAQ)

Unser Ziel ist es, dass Sie rundum zufrieden sind und keine Fragen offen bleiben. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung und beantworten gerne alle Ihre Fragen. Kontaktieren Sie uns einfach, wir freuen uns auf Sie!

Für Eigentümer

Die Hausordnung ist von Bedeutung, um die Sicherheit zu gewährleisten, die Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft zu fördern und sicherzustellen, dass das Wohnhaus ordentlich und sauber bleibt. Es ist entscheidend für ein harmonisches Zusammenleben, dass sich alle Bewohner an die Hausordnung halten.
In Situationen, in denen viele Menschen auf begrenztem Raum zusammenleben, ist es von großer Bedeutung, gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz zu zeigen. Es ist ratsam, zunächst das direkte Gespräch mit den Nachbarn zu suchen, um etwaige Probleme anzusprechen. Sie könnten beispielsweise höflich darum bitten, die Lautstärke der Musik zu reduzieren. Falls dies keine Verbesserung bringt, empfehlen wir Ihnen, uns Ihr Anliegen schriftlich mitzuteilen. Wir werden uns bemühen, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Im Treppenhaus oder vor Haustüren werden oft Gegenstände wie Schuhe, Kinderwagen oder Spielzeug abgestellt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Gegenstände in die Wohnung gehören. Dies liegt an den Sicherheitsbestimmungen der schweizerischen Brandschutzvorschriften. Diese Vorschriften fordern, dass Treppenhäuser als Flucht- und Rettungswege genutzt werden können. Daher müssen sie frei und sicher begehbar sein und dürfen keinen anderen Zweck als den Zugang zu den Wohnungen erfüllen. Wenn Sie in Ihrer Liegenschaft Gegenstände im Treppenhaus bemerken, bitten wir Sie, uns dies über das Kontaktformular oder per E-Mail an info@rohrdorferberg-immobilien.ch mitzuteilen.

Einfache Mehrheit: Mehrheit der an der Versammlung anwesenden Eigentümer


Qualifizierte Mehrheit: Mehrheit der an der Versammlung anwesenden Eigentümer, welche gleichzeitig die Mehrheit aller Wertquoten vertreten.


Einstimmigkeit: Zustimmung aller Stockwerkeigentümer

Das Gesetz sieht vor, dass die gemeinschaftlichen Kosten nach Wertquoten aufgeteilt werden. Allerdings ist diese Methode in der Praxis nicht für alle Kostenpositionen sinnvoll, wie zum Beispiel TV-Gebühren oder Heizkosten. Aus diesem Grund werden in den meisten Regelungen die gesetzlichen Vorschriften angepasst und spezielle Kostenverteilschlüssel festgelegt.
Der Erneuerungsfonds wird von der Stockwerkeigentümergemeinschaft verwaltet, die auch über die Verwendung der Fondsgelder entscheidet. Ein einzelner Stockwerkeigentümer hat keinen Anspruch auf eine Rückerstattung seiner Einlage in den Fonds.
Die Wertquoten müssen bei der Gründung des Stockwerkeigentums festgelegt werden. Es gibt keine spezifischen Vorschriften zur Berechnung der Wertquoten. In der Praxis werden oft Faktoren wie die Grundfläche, der Grundriss, die Lage und Ausrichtung der Räume sowie das Stockwerk der Wohnung als Grundlage für die Berechnung verwendet.
Leider zählt es nicht, wenn Sie Ihre Meinung schriftlich einreichen. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, sich bei der Versammlung vertreten zu lassen. Gemäß unseren Reglementen können Sie sich durch ein Mitglied Ihrer Hausgemeinschaft, einen anderen Stockwerkeigentümer, einen direkten Nachkommen oder durch die Verwaltung vertreten lassen. Der Vertreter muss eine schriftliche Vollmacht vorweisen können, die von Ihnen unterschrieben wurde.
Für notwendige bauliche Maßnahmen, die den Wert und die Nutzbarkeit des Gebäudes erhalten, wie zum Beispiel eine Fassadensanierung, ist die Zustimmung der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Stockwerkeigentümer mit einfacher Mehrheit erforderlich. Bei nützlichen baulichen Maßnahmen, die den Wert steigern oder die Wirtschaftlichkeit des Gebäudes verbessern, wie zum Beispiel der Einbau einer energiesparenden Heizung, ist eine qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das bedeutet, dass die Mehrheit aller Stockwerkeigentümer, die zusammen mehr als die Hälfte der Anteile besitzen (Mehrheit der Wertquoten), zustimmen müssen. Luxuriöse Vorhaben, wie der Einbau eines Jacuzzis, der lediglich der Verschönerung oder Bequemlichkeit dient, erfordern einen einstimmigen Beschluss. Das bedeutet, dass alle Stockwerkeigentümer ihre Zustimmung geben müssen.
Im Stockwerkeigentum können die Verwaltungskosten für gemeinsame Anlagen zu Unstimmigkeiten führen. Da gemeinschaftliche Einrichtungen wie Lift, Spielplatz oder Veloeinstellplätze von den Stockwerkeigentümern unterschiedlich genutzt werden, gibt es Grenzen für eine individuelle Kostenverteilung, die auch praktikabel sein muss. Es ist daher üblich, dass auch die Parterrewohnung sich an den Kosten für den Lift beteiligt und kinderlose Ehepaare sich an den Kosten des Spielplatzes beteiligen müssen. Dies bedeutet sie müssen auch wenn Sie im Parterre wohnen sich an den Liftkosten beteiligen.
In jeder Liegenschaft ist ein Hauswart zuständig, der sich um die Instandhaltung der Anlagen kümmert. Wir bitten Sie, die Hausordnung zu beachten, um Ihren Beitrag zur Sauberkeit und Ordnung für das gemeinschaftliche Wohl in der Liegenschaft zu leisten.
Auch wenn Sie freiwillig auf die Nutzung der bereitgestellten Infrastruktur wie Lift, Kinderspielplätze usw. verzichten, sind Sie dennoch zur Zahlung verpflichtet. In solchen Fällen gilt das Solidaritätsprinzip.
Die Stockwerkeigentümerversammlung ist dann beschlussfähig, wenn die Hälfte der Stockwerkeigentümer, die zugleich die Hälfte der Wertquoten enthalten anwesend oder gehörig vertreten sind. Bei Nichterreichen der Beschlussfähigkeit können keine gültigen Beschlüsse gefasst werden.
Ein Zirkularbeschluss ist eine Entscheidung, die von den Eigentümern einer Gemeinschaft auf schriftlichem Wege getroffen wird, anstatt in einer physischen Versammlung zusammenzukommen. Bei einem Zirkularbeschluss werden die relevanten Informationen und Vorschläge an die Eigentümer verteilt, die dann ihre Zustimmung oder Ablehnung schriftlich abgeben. Sobald eine ausreichende Anzahl von Zustimmungen vorliegt, wird der Beschluss als gültig angesehen. Dieser Prozess ermöglicht es den Eigentümern, zeit- und ortsunabhängig an Entscheidungen teilzunehmen und beschleunigt oft den Entscheidungsprozess.
Es besteht keine zwingende Notwendigkeit, dass Beschlüsse von den Stockwerkeigentümern in einer physischen Versammlung oder in Anwesenheit ihrer Vertreter gefasst werden. Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen für Beschlüsse, die außerhalb der Stockwerkeigentümerversammlung getroffen werden sollen. Ein solcher Beschluss, der auch als Zirkularbeschluss bezeichnet wird, muss schriftlich erfolgen. Darüber hinaus ist für die Gültigkeit des Zirkularbeschlusses die Zustimmung aller Stockwerkeigentümer erforderlich, also es benötigt eine Einstimmigkeit.
Grundsätzlich genügt bei einer beschlussfähigen Stockwerkeigentümerversammlung die einfache Mehrheit der Stimmen der anwesenden oder vertretenen Stockwerkeigentümer. Dies gilt, wenn weder eine qualifizierte Mehrheit noch Einstimmigkeit aufgrund gesetzlicher Regelungen oder des Reglements erforderlich ist. Das bedeutet, dass das einfache Mehr, auch bekannt als einfache Mehrheit, erreicht wird, wenn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Stockwerkeigentümer vorliegt. Jeder Stockwerkeigentümer hat dabei unabhängig von seinem Anteil am Stockwerkeigentum eine Stimme. Das Gewicht der Stimme wird also nicht durch den Anteil am Stockwerkeigentum beeinflusst.
Für eine qualifizierte Mehrheit, auch bekannt als qualifiziertes Mehr, ist es nicht ausreichend, nur die Mehrheit der Stimmen der anwesenden oder vertretenen Stockwerkeigentümer zu haben. Zusätzlich müssen diese Stimmen auch die Mehrheit aller vorhandenen Stockwerkeigentumsanteile abdecken. Mit anderen Worten, es muss sowohl eine Mehrheit der Kopfstimmen als auch eine Mehrheit aller Anteile oder Wertquoten vorliegen. Eine Mehrheit der Wertquoten unter den Anwesenden oder Vertretenen reicht nicht aus. Ein qualifiziertes Mehr ist in den folgenden gesetzlich geregelten Fällen im Zusammenhang mit Stockwerkeigentum erforderlich: für nützliche bauliche Maßnahmen, für luxuriöse bauliche Maßnahmen, für die Erlass und Änderung des Reglements und für wichtige Verwaltungshandlungen.

Wenn auf einer Stockwerkeigentümerversammlung Einstimmigkeit erforderlich ist, bedeutet dies, dass absolute Einstimmigkeit erforderlich ist. Das bedeutet, dass die Stimme jedes einzelnen Stockwerkeigentümers, der im Grundbuch für die Stockwerkeigentumsparzelle eingetragen ist, oder die Stimme seines Vertreters erforderlich ist. Relative Einstimmigkeit, also die Zustimmung aller Anwesenden oder Vertreter auf der Versammlung, genügt nicht, es sei denn, alle im Grundbuch eingetragenen Stockwerkeigentümer sind anwesend oder vertreten. Im Folgenden sind die Fälle aufgeführt, in denen Einstimmigkeit bei der Beschlussfassung auf der Stockwerkeigentümerversammlung erforderlich ist:


1. Luxuriöse bauliche Maßnahmen


2. Veräußerung oder Belastung des gemeinschaftlichen Grundstücks und Änderung der Zweckbestimmung einer Stockwerkeigentumsparzelle oder des Stammgrundstücks


3. Änderungen der Wertquoten


4. Änderung der Zuständigkeitsordnung in Bezug auf Verwaltungshandlungen und bauliche Maßnahmen
Zum jetzigen Zeitpunkt ja ist es derzeit noch erlaubt, Ölheizungen durch neue Ölheizungen zu ersetzen. Es gibt jedoch einige wichtige Punkte zu beachten. Erstens müssen die neuen Ölheizungen bestimmte Anforderungen erfüllen, um den aktuellen Umweltstandards gerecht zu werden. Dies beinhaltet beispielsweise die Einhaltung von Emissionsgrenzwerten und die Verwendung von effizienten Technologien.
Ab 2030 wird es ein Verbot für neue fossile Heizungen geben, als Reaktion auf das positive Ergebnis der Volksabstimmung zum Klimaschutzgesetz. Die Hauseigentümer fühlen sich in ihren Bedenken bestätigt, da der Einbau neuer Heizungsanlagen, die mit Öl betrieben werden, ab diesem Zeitpunkt nur noch in Ausnahmefällen erlaubt sein werden.
Viele Menschen teilen diese Ansicht, aber in den meisten Fällen ist es möglicherweise keine gute Idee, eine Gas- oder Ölheizung einzubauen. Die Preise für Gas und Ölheizungen sind derzeit stark gestiegen, sodass der Einbau einer neuen Gasheizung nur noch geringfügig günstiger ist als eine umweltfreundliche Heizung nach Abzug von Fördermitteln. Darüber hinaus wird erwartet, dass die CO2-Preise für Erdgas und Heizöl in den kommenden Jahren deutlich steigen werden. Die Netzentgelte für den Gasanschluss könnten ebenfalls steigen, da immer mehr Kunden vom Gasnetz abweichen. Viele Experten sind der Meinung, dass der Betrieb einer Gasheizung langfristig teurer sein wird als der Betrieb umweltfreundlicher Heizungen wie Wärmepumpen oder Pelletheizungen. Es ist jedoch zu beachten, dass auch die Strompreise unsicher sind und der Einbau einer elektrischen Wärmepumpe oft weitere energetische Sanierungsmaßnahmen erfordert.
Es ist derzeit noch nicht möglich, mit Sicherheit zu sagen, wie genau die Förderbedingungen aussehen werden, da sie noch nicht bekannt gegeben wurden. Allerdings deutet sich bereits an, dass die Förderkonditionen für Wärmepumpen in einigen Fällen in diesem Jahr möglicherweise besser sein könnten. Es ist jedoch zu erwarten, dass das neue Förderprogramm insgesamt bessere Konditionen bieten wird.
Grundsätzlich bestimmt die Verteilung der Kosten das Reglement. Im Benutzungs- und Verwaltungsreglement jeder Stockwerkeigentümergemeinschaft regelt Sie die Verteilung der Kosten mit einem Verteilschlüssel. Wenn Sie diese Verteilung ändern möchten, sind Sie gezwungen das Reglement zu ändern. Zur Änderung eines Reglements gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Gebäudeverglasungen (inkl. Fassaden und Wandverkleidungen aus Glas und Glasbausteinen), die mit dem versicherten Gebäude fest verbunden sind oder als eigentliche Bausubstanz verwendet werden. Als Glas gelten nicht nur Fenster, sondern auch glasähnliche Materialien wie Plexiglas oder andere Kunststoffe, wenn sie anstelle von Glas verwendet werden. Ferner Spülkästen, Toiletten, in Gebäudeteilen und leicht versetzbaren Bauten sowie auf dem dazugehörigen Grundstück.

Für Mieter

Die Hausordnung ist von Bedeutung, um die Sicherheit zu gewährleisten, die Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft zu fördern und sicherzustellen, dass das Wohnhaus ordentlich und sauber bleibt. Es ist entscheidend für ein harmonisches Zusammenleben, dass sich alle Bewohner an die Hausordnung halten.
In Situationen, in denen viele Menschen auf begrenztem Raum zusammenleben, ist es von großer Bedeutung, gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz zu zeigen. Es ist ratsam, zunächst das direkte Gespräch mit den Nachbarn zu suchen, um etwaige Probleme anzusprechen. Sie könnten beispielsweise höflich darum bitten, die Lautstärke der Musik zu reduzieren. Falls dies keine Verbesserung bringt, empfehlen wir Ihnen, uns Ihr Anliegen schriftlich mitzuteilen. Wir werden uns bemühen, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Grundsätzlich ist es erlaubt, Ihre Wohnung unterzuvermieten. Allerdings müssen Sie dies in jedem Fall melden und den Untermietsvertrag vorlegen. Bitte beachten Sie, dass Rohrdorferberg-Mutschellen Immobilien AG das Recht hat, die Untermiete zu untersagen, wenn die Bedingungen nicht bekannt gegeben werden, missbräuchlich sind oder wesentliche Nachteile entstehen, wie zum Beispiel eine Zweckentfremdung des Mietobjekts. Es ist wichtig zu beachten, dass Sie als Hauptmieter für eventuelle Schäden während der Untermiete haften und die Wohnung nur zum gleichen Preis untervermieten dürfen. Für die Möblierung ist ein maximaler Mietpreisaufschlag von 20% erlaubt. Bitte lesen Sie die rechtlichen Bestimmungen zur Untermiete für weitere Informationen.
Grundsätzlich ist es erlaubt, in Ihrer Wohnung oder auf dem Balkon zu rauchen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihnen beim Auszug die Kosten für zusätzliche Maßnahmen wie einen Nikotinanstrich in Rechnung gestellt werden können.
Im Treppenhaus oder vor Haustüren werden oft Gegenstände wie Schuhe, Kinderwagen oder Spielzeug abgestellt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Gegenstände in die Wohnung gehören. Dies liegt an den Sicherheitsbestimmungen der schweizerischen Brandschutzvorschriften. Diese Vorschriften fordern, dass Treppenhäuser als Flucht- und Rettungswege genutzt werden können. Daher müssen sie frei und sicher begehbar sein und dürfen keinen anderen Zweck als den Zugang zu den Wohnungen erfüllen. Wenn Sie in Ihrer Liegenschaft Gegenstände im Treppenhaus bemerken, bitten wir Sie, uns dies über das Kontaktformular oder per E-Mail an info@rohrdorferberg-immobilien.ch mitzuteilen.
Für Veränderungen an Ihrer Mietwohnung, wie das Entfernen einer Wand oder die Installation von Geschirrspülern sowie das Streichen der Wände, ist eine Genehmigung erforderlich. Sie können Ihre Anfrage am einfachsten über das Kontaktformular oder per E-Mail an info@rohrdorferberg-immobilien.ch senden.
Eventuelle Kosten für Reparaturen oder den Ersatz fehlender Teile werden im Wohnungsübergabeprotokoll festgehalten und können gegebenenfalls vom hinterlegten Depot abgezogen werden. Weitere Gründe für eine Abzugsmöglichkeit können ausstehende Mietzinszahlungen oder eine Nachbelastung der Nebenkosten sein.
Grundsätzlich wird jede Wohnung offiziell zur Vermietung ausgeschrieben. Wenn Sie jedoch einen potenziellen Nachmieter in Ihrem Freundes- oder Bekanntenkreis haben, können Sie uns diesen gerne als Vorschlag unterbreiten. Die Bewerbung wird dann gemäß unserem üblichen Verfahren geprüft.
Wenn Sie einen geeigneten und zahlungsfähigen Nachmieter finden und sowohl wir als auch der Nachmieter den neuen Mietvertrag unterzeichnen, ist es möglich, außerhalb der vereinbarten Fristen zu kündigen.
Der Betreibungsauszug, den Sie einreichen, sollte nicht älter als 3 Monate sein. Falls er älter ist, bitten wir Sie, uns einen aktuellen Betreibungsauszug zuzustellen. Wir empfehlen Ihnen außerdem, ein Begleitschreiben oder Motivationsschreiben beizufügen, sowie Referenzen Ihres Arbeitgebers und Ihren Lohnausweis. Nach Erhalt dieser Unterlagen werden wir Ihnen ein Formular zur endgültigen Einreichung Ihrer Bewerbung zukommen lassen.
In jeder Liegenschaft ist ein Hauswart zuständig, der sich um die Instandhaltung der Anlagen kümmert. Wir bitten Sie, die Hausordnung zu beachten, um Ihren Beitrag zur Sauberkeit und Ordnung für das gemeinschaftliche Wohl in der Liegenschaft zu leisten.
Aufgrund der steigenden Energiepreise erwarten wir einen deutlichen Anstieg der Nebenkosten. Es ist derzeit jedoch nicht möglich, eine genaue Einschätzung der erwarteten Mehrkosten abzugeben, da die Kostenentwicklungen von Gas und Erdöl weiterhin volatil sind. Bitte beachten Sie, dass Ihre monatliche Akontozahlung nicht auf den aktuellen Kosten basiert. Höhere Energiepreise wirken sich daher nicht auf die Akontozahlungen aus, sondern erst bei der jährlichen Abrechnung der tatsächlichen Nebenkosten.
Die Wohnkosten setzen sich im Allgemeinen aus der Miete, den Nebenkosten (wie Heizung, Warmwasser, Hauswartung usw.) und den privaten Wohnkosten (wie privater Strom, Internet usw.) zusammen. Die Energiekosten sind nicht in der monatlichen Miete enthalten, sondern werden über die Nebenkosten abgerechnet. Das bedeutet, dass Preiserhöhungen bei Energiekosten sich in Ihrer Nebenkostenabrechnung widerspiegeln, nicht jedoch in Ihrer Miete. Wir empfehlen Ihnen, die aktuelle Situation im Auge zu behalten und gegebenenfalls die Akontozahlungen zu erhöhen oder Rücklagen zu bilden. Wenn Sie den Wunsch haben, die Akontozahlungen zu erhöhen, ist dies grundsätzlich möglich. Gerne unterstützen wir Sie dabei, eine Einschätzung über den zu erwartenden Mehrbetrag zu geben.
Es wird empfohlen, die aktuelle Situation zu beobachten und gegebenenfalls die Akontozahlungen zu erhöhen oder Rücklagen zu bilden. Wenn Sie den Wunsch haben, die Akontozahlungen zu erhöhen, stehen wir Ihnen zur Verfügung, um Ihnen eine Einschätzung des voraussichtlichen Mehrbetrags zu geben. Jedoch sind Sie nicht gezwungen die Akonto Beiträge anzupassen. Sie sind aber gezwungen ende Jahr der daraus resultierende Betrag aus der Nebenkostenabrechnung zu begleichen.
Mit dem im Mietvertrag festgelegten Mietzins leisten Sie eine Vorauszahlung auf die Nebenkosten. Diese Vorauszahlung wird von unserer Verwaltung anhand früherer Nebenkostenabrechnungen oder Erfahrungswerten so genau wie möglich berechnet. Die tatsächlichen Verbrauchs- und Kostenwerte werden jedoch erst in der jährlichen Nebenkostenabrechnung ersichtlich. Wenn der tatsächliche Verbrauch höher ist als die geleisteten Vorauszahlungen, erhalten Sie eine Aufforderung zur Nachzahlung. Wenn die Kosten hingegen niedriger ausfallen, erhalten Sie eine Gutschrift.
Auch wenn Sie freiwillig auf die Nutzung der bereitgestellten Infrastruktur wie Lift, Kinderspielplätze usw. verzichten, sind Sie dennoch zur Zahlung verpflichtet. In solchen Fällen gilt das Solidaritätsprinzip.
Wenn Heizung und Wasser individuell abgerechnet werden, können die Nebenkosten für identische Wohnungen aufgrund unterschiedlichen Nutzerverhaltens variieren. Bitte beachten Sie auch, dass Ihr Nachbar wahrscheinlich einen anderen monatlichen Akonto Beitrag leistet als Sie. Daher kann es Unterschiede bei Nachzahlungen oder Gutschriften für Nebenkosten geben.
Die Höhe der Mietzinsanpassung wird durch die sogenannte “relative Methode zur Mietzinsanpassung” berechnet. Diese Methode basiert auf einem Modell, das vom Bundesamt für Wohnungswesen entwickelt wurde. Bei dieser Methode wird der Anstieg des Referenzzinssatzes berücksichtigt. Ein Anstieg um ein Viertelprozent führt zu einer Mietzinserhöhung von 3%. Zusätzlich können auch 40% der Teuerung (gemessen am Landesindex der Konsumentenpreise) sowie Kostensteigerungen auf den Mietzins überwälzt werden. Die genaue Berechnung erfolgt anhand dieser Faktoren.
Im Mietrecht ist festgelegt, dass die Partei, die eine Änderung des Mietzinses wünscht, aktiv werden muss. Wenn der Referenzzinssatz sinkt, haben Mieter das Recht, eine Reduzierung des Mietzinses zu beantragen. Auf der anderen Seite können Vermieter eine Erhöhung des Mietzinses kommunizieren, wenn der Referenzzinssatz steigt. Es liegt in der Verantwortung der jeweiligen Partei, die Initiative zu ergreifen und die erforderlichen Schritte einzuleiten, um eine Mietzinsanpassung vorzunehmen.
Bei Mietzinsanpassungen müssen Vermieter dem Mieter die Erhöhung fristgerecht mitteilen. Dies erfolgt in der Regel mittels eines amtlichen Formulars. Die konkreten Fristen richten sich nach den im Mietvertrag vereinbarten Kündigungsterminen und Fristen oder den lokal üblichen Kündigungsterminen, sofern dies im Vertrag nicht näher geregelt ist.
Das Bundesamt für Wohnungswesen publiziert den Referenzzinssatz vierteljährlich, jeweils am 1. März, 1. Juni, 1. September und 1. Dezember jedes Jahr.
Gemäß dem Mietrecht obliegt es dem Mieter, kleine Mängel selbst zu beheben, sofern dies ohne spezielles Fachwissen und mit einfachen Handgriffen möglich ist. Zu den Aufgaben des sogenannten kleinen Unterhalts gehören beispielsweise der Ersatz von Zubehör in Küche und Bad, das Entstopfen von Abflüssen, das Anziehen lockerer Schrauben bei Steckdosen, der Austausch von Leuchtmitteln in Bad und Küche sowie die Reinigung von Fensterläden, sofern dies nicht gefährlich ist und kein Gerüst benötigt wird.
Der Mieter kann bei der Übernahme der Mietsache verlangen, dass schwere, mittlere und leichte Mängel beseitigt werden. Oft wird bei der Übernahme ein Übernahmeprotokoll ausgehändigt, in welchem der neue Mieter allfällige Mängel der Mietsache eintragen kann. Bei Rückgabe der Mietsache kann er ein Rückgabeprotokoll mit den vorhanden Mängel ausfüllen, welche dem nächsten Mieter als Beweismittel im Streitfall dienen kann.
Die Änderung und Erneuerung der Mietsache darf nur mit der Zustimmung der Verwaltung vorgenommen werden. Falls die Veränderung ohne Zustimmung erfolgte, ist der Mieter verpflichtet bei Vertragsende den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, wenn die Verwaltung darauf besteht.
Der Mieter muss bei Vertragsende die Mietsache so zurückgeben wie es dem vertragsmässigen Gebrauch entspricht. Die Verwaltung muss also die normale Abnützung der Mietsache dulden. Ist die Mietsache aber durch übermässigen oder unsorgfältigen Gebrauch beschädigt, dann muss der Mieter für den Schaden aufkommen.
Wenn der Mieter sich weigert den Mietzins für die Untermiete bekannt zu geben. Missbräuchliche Bedingungen der Untermiete, z.B. zu hoher Mietzins. Wesentliche Nachteile für den Vermieter, z.B. intensivere Abnutzung der Wohnung.
Bei der Kündigungsfrist handelt es sich um die einzuhaltende minimale Zeitdauer zwischen Zugang der Kündigung und dem Vertragsende. Beim Kündigungstermin handelt es sich um den Tag, an welchem das Mietverhältnis tatsächlich endet.

 Eine vom Mieter ausgesprochene Kündigung ist definitiv und kann nicht zurückgezogen werden. Es besteht aber die Möglichkeit nach Rücksprache und Einwilligung mit der Verwaltung/Eigentümer, mit Abschluss eines neuen Mietvertrages das Mietobjekt weiter zu mieten.

Das Kündigungsschreiben muss spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist beim Vermieter, respektive bei der Verwaltung eintreffen. Wenn Sie zum Beispiel auf Ende Juni kündigen wollen, muss das Kündigungsschreiben spätestens am letzten Arbeitstag vor dem 31. März beim Vermieter eingetroffen sein. Ausschlaggebend ist also nicht das Datum des Poststempels, sondern der effektive Posteingang beim Vermieter.

Vermarktungskunden

 Unser kleines Team verfügt über langjährige Erfahrung im Immobilienbereich, wir sind mit der Marktumgebung im Bezirk Baden und Bremgarten bestens vertraut. Wir sind Überzeugt, dass die Maklerprovision zu hoch angesetzt ist, und dass Festpreismodell die Zukunft ist. Wir sind hochmotiviert, den bestmöglichen Verkaufspreis für Ihre Immobilie zu erzielen.

Sie haben immer das letzte Wort beim Verkaufspreis. Wir führen eine präzise Bewertung Ihrer Immobilie auf der Grundlage einer Vielzahl von Werkzeugen und Analysen durch, um zum optimalen Preis zu gelangen. Dieser wird Ihnen zur Validierung vorgelegt und Ihnen empfohlen, jedoch bleibt der Entscheid bei Ihnen.

Der Preis hängt immer vom aktuellen Markt ab, auch die besten Bewertungsmethoden liefern nur eine Schätzung, der tatsächliche Preis Ihrer Immobilie bestimmt die Nachfrage auf dem Markt. Wenn Sie etwas über dem Schätzwert inserieren, werden Sie Ihre Immobilie mit Sicherheit zum besten Preis verkaufen.

Alle Preisentscheidungen liegen bei Ihnen. Wir unterstützen Sie während 12 Monaten bei Ihrem Verkauf, unabhängig davon, für welchen Verkaufspreis Sie sich entscheiden.

Das Paket beinhaltet alle auf unserer Website beschriebenen Dienstleistungen – von der Bewertung Ihrer Immobilie über die Verkaufsdokumentation Erstellung bis hin zur Unterschrift beim Notar. Die einzige Ausnahme ist die Insertionskosten von (Homegate, Immoscout24, Newhome). Diese belaufen sich in der Regel auf circa CHF 350.- pro Monat.

Der Entscheid zwischen dem Verkaufen des Landes und der Entwicklung, sollte sich mit Ihren Erwartungen gleichstellen:

 

  • Wenn Sie eine einfache und schnelle Lösung wünschen, empfehlen wir den Verkauf Ihres Grundstückes.
  • Wenn Sie Ihren Gewinn erhöhen und an dem Entwicklungsprojekt teilnehmen möchten und nicht in der Eile sind, dass Projekt gelingen zu sehen, empfehlen wir eine Bewertung.

Neben allen Leistungen unseres Standardangebots für Wohnimmobilien vermarkten wir Ihre Immobilie direkt an unser spezifisches Netzwerk von Investoren. Darüber hinaus bieten wir eine erhöhte Sichtbarkeit und Wertsteigerung auf den Schweizer Märkten.

Den Wert einer Immobilie zu berechnen, kann auf verschiedene Weisen erfolgen, aber die gängigsten Methoden sind die Vergleichswertmethode, die Ertragswertmethode und die Real- oder Sachwertmethode. Wir nutzen einen kombinierten Ansatz, um Genauigkeit zu gewährleisten.

 

  • Vergleichswertmethode: Diese Methode vergleicht Ihre Immobilie mit ähnlichen, kürzlich verkauften Objekten in Ihrer Region. Faktoren wie Grösse, Standort, Zustand und Ausstattung der Immobilie werden berücksichtigt. Bei Neho verwenden wir aktuelle Marktdaten für diese präzisen Vergleiche.

 

  • Ertragswertmethode: Diese Methode ist hauptsächlich für Mietobjekte relevant und bewertet den Wert einer Immobilie basierend auf den Mieteinnahmen. Dabei werden die aktuellen und potenziellen Einnahmen sowie die mit der Immobilie verbundenen Ausgaben berücksichtigt, um ihre Rentabilität zu bestimmen.

 

  • Realwertmethode: Bei diesem Verfahren wird ermittelt, wie viel es kosten würde, die Immobilie mit aktuellen Material- und Arbeitskosten am selben Standort wieder aufzubauen. Sie wird oft für besondere Immobilien verwendet, die sich nicht direkt mit anderen Objekten vergleichen lassen.

Der Marktwert einer Immobilie in der Schweiz wird anhand mehrerer Faktoren bestimmt, darunter der Standort, die Größe, der Zustand des Objekts, die Markttrends in der Region und die kürzlich erzielten Verkaufspreise vergleichbarer Immobilien. 

 Immobilienmakler und -agenturen verdienen mit einer Maklerprovision von durchschnittlich 3% enorme Umsätze. Und dies, obwohl sich der Zeitaufwand für den Makler beim Verkauf einer Immobilie dank der Digitalisierung drastisch reduziert hat. Hinzu kommt, dass der Aufwand für den Verkauf einer Liegenschaft von CHF 1’500’000 für uns gleich hoch ist wie für ein günstigeres Objekt. Warum sollten wir also mehr verdienen? Wir sind der Meinung, dass Provisionen nicht mehr zeitgemäss sind und verfolgen den Ansatz, die Dienstleistung für den erfolgreichen Verkauf mit einer Pauschale anzubieten.

Es gibt in der Regel drei Gründe warum sich eine Immobilie nicht verkaufen lässt:

 

  • Typologie der Immobilie
  • Keine Nachfrage (Mikrosituation)
  • Preis

Falls der Verkauf länger dauert als erwartet, können wir zusammen eine Entscheidung fällen, wir werden die Situation genauer analysieren und auf Ihre Bedürfnisse eingehen.

Der Grundstückgewinnsteuer ist der Gewinn, der mit dem Verkauf einer Immobilie erzielt wird. Der Gewinn entspricht der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den Anlagekosten (Kaufpreis sowie bestimmte weitere Kosten). Die abzugsfähigen Auslagen umfassen die Nebenkosten beim Kauf, die wertvermehrenden Investitionen sowie die Verkaufsauslagen. Der Grundstückgewinn wird in jedem Kanton anders besteuert. Wir werden Ihnen die Grundstückgewinnsteuererklärung ausfüllen, falls dieser Bedarf besteht.

Ja, es gibt Fälle, in denen die Grundstückgewinnsteuer erlassen wird. Der häufigste Fall ist die Ersatzbeschaffung, d.h. der Erlös aus dem Verkauf einer Liegenschaft wird für den Kauf einer neuen Liegenschaft verwendet. Grundsätzlich gilt bei der Ersatzbeschaffung: Wenn Sie Ihre Liegenschaft verkaufen und den Erlös sofort in den Kauf einer anderen Liegenschaft investieren, können Sie einen Aufschub der Grundstückgewinnsteuer beantragen. Solange das Geld in einer Liegenschaft investiert bleibt, wird der Grundstückgewinn noch nicht besteuert.