Der Marktanteil von Elektroautos wächst kontinuierlich, was auch die Nachfrage nach privaten Ladestationen zu Hause erhöht. Während es für Eigenheimbesitzer relativ einfach ist, eine Ladestation zu installieren, müssen Stockwerkeigentümer einige spezifische Aspekte berücksichtigen.
Die Autoeinstellhalle gehört zur gemeinsamen Eigentümerschaft der Eigentümergemeinschaft, wobei jedem Eigentümer in der Regel ein exklusives Nutzungsrecht für seinen Parkplatz zusteht. Der Eigentümer darf keine baulichen Veränderungen in der Autoeinstellhalle vornehmen. Der Einbau einer Ladestation wird vom Hauseigentümerverband als sinnvolle bauliche Maßnahme betrachtet und erfordert daher die Zustimmung durch eine qualifizierte Mehrheit. Die Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Stockwerkeigentümer, die gleichzeitig die Mehrheit der Wertquoten besitzen, muss dem Einbau zustimmen. Viele Fachleute teilen die Ansicht des Hauseigentümerverbands, dass eine qualifizierte Mehrheit ausreicht. Es gibt jedoch auch Juristen, die die Einstimmigkeit als erforderliches Quorum betrachten. Aus ihrer Sicht handelt es sich um eine luxuriöse bauliche Maßnahme, die dem Komfort dient. Wenn eine Ladestation ohne Zustimmung eingebaut wird, kann die Eigentümergemeinschaft jederzeit verlangen, dass sie auf Kosten des Eigentümers entfernt wird.
Kostentragung, Unterhalt und Betrieb
Um Probleme wie einen Systemkollaps, Ungleichbehandlung oder Streitigkeiten bei zukünftigen Anträgen anderer Miteigentümer für zusätzliche Ladestationen zu vermeiden, empfiehlt es sich, vorab einen Elektrofachmann hinzuzuziehen. Dieser kann eine Offerte erstellen und einen technischen Bericht über die vorhandenen Elektroinstallationen des Gebäudes erstellen. Es wird empfohlen, dass Gemeinschaftsgaragen im Miteigentum eine Grundinfrastruktur für ein “smartes Ladesystem” und Lastmanagement erstellen und finanzieren, um zukünftige Ladestationen zu ermöglichen. Dies umfasst Flachbandkabel zu allen Parkfeldern und andere grundlegende Komponenten, um das System nicht zu überlasten und eine gleichmäßige Behandlung der Miteigentümer zu gewährleisten. Die Verwaltung sollte den Miteigentümern die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen, einschließlich des Berichts des Fachmanns über die vorhandene elektrische Infrastruktur und die Kosten für das Aufrüsten der Infrastruktur. Gleichzeitig mit dem Beschluss zum Ausbau der Grundinfrastruktur sollte die Gemeinschaft auch beschließen, dass Miteigentümer auf Antrag die Kompetenz erhalten, ihre Ladestation auf ihrem Parkplatz auf eigene Kosten zu erweitern. Es ist wichtig, dass die Bedingungen für Miteigentümer mit Ladestation klar geregelt sind, einschließlich der Kosten für die Erstellung, den Unterhalt und den Betrieb der Ladestation sowie der Haftung im Schadensfall. Der Ausbau der Hausverteilanlage zu einem “smarten System” und die Kompetenzerteilung an die Miteigentümer zur Errichtung einer Ladestation stellen nützliche bauliche Maßnahmen dar und erfordern die Zustimmung der Mehrheit der Miteigentümer gemäß Artikel 647d des Zivilgesetzbuches.