1. Die Rechte der Eigentümer
Jeder Eigentümer einer Immobilie innerhalb einer Gemeinschaft hat grundlegende Rechte, die im Stockwerkeigentümerreglement festgeschrieben sind. Dazu zählen:
⦁ Nutzungsrechte:
Sie haben das Recht, die gemeinschaftlichen Anlagen wie Treppenhäuser, Gärten, Tiefgaragen und Gemeinschaftsräume zu nutzen. Hierbei legen das Reglement und die Hausordnung fest, wie diese Einrichtungen verwendet werden dürfen.
⦁ Mitbestimmungsrecht:
Als Eigentümer sind Sie berechtigt, an den Eigentümerversammlungen teilzunehmen und über wichtige Entscheidungen mitzubestimmen. Dies umfasst auch Abstimmungen über Instandhaltungsmassnahmen, Budgetbeschlüsse und Änderungen des Reglements.
⦁ Informationsrecht:
Sie haben das Recht, umfassend über die finanziellen und administrativen Angelegenheiten der Gemeinschaft informiert zu werden. Regelmässige Jahresabrechnungen, Protokolle und Berichte sind hierfür wichtige Instrumente.
2. Die Pflichten der Eigentümer
Gleichzeitig gehen mit diesen Rechten auch Pflichten einher, die das harmonische Zusammenleben in der Gemeinschaft sichern:
⦁ Finanzielle Beteiligung:
Jeder Eigentümer ist verpflichtet, sich anteilig an den Kosten für Instandhaltung, Verwaltung, Versicherungen und Rücklagen (wie dem Erneuerungsfonds) zu beteiligen. Diese Kostenverteilung erfolgt meist nach den individuellen Wertquoten der Einheiten.
⦁ Sorgfaltspflicht:
Als Miteigentümer tragen Sie Sorge dafür, dass die gemeinschaftlichen Anlagen pfleglich behandelt werden. Dies schliesst auch die Einhaltung der Hausordnung ein, etwa bei der Nutzung von Tiefgarage, Aufzügen oder Gemeinschaftsbereichen.
⦁ Mitwirkungspflicht:
Eine aktive Teilnahme an den Eigentümerversammlungen und an Abstimmungen ist wichtig, um Entscheidungen transparent und gemeinschaftlich zu treffen. So können Sie zur kontinuierlichen Verbesserung und effizienten Verwaltung Ihrer Immobilie beitragen.
3. Gesetzliche Grundlagen und Reglement
Das Stockwerkeigentümerreglement, das in Zusammenarbeit mit Notaren und unter Beteiligung der Eigentümer erstellt wird, bildet den rechtlichen Rahmen. Es regelt nicht nur die Rechte und Pflichten, sondern definiert auch:
⦁ Die Struktur der Gemeinschaft:
Festlegung der Zuständigkeiten, Aufgaben der Verwaltung sowie der Auswahl und Aufgaben von Gremien oder Ausschüssen.
⦁ Besondere Nutzungsrechte:
Sonderrechte wie bevorzugte Parkplätze oder die Nutzung bestimmter Gemeinschaftsflächen werden hier festgehalten.
⦁ Verfahren zur Änderung des Reglements:
Änderungen bedürfen in der Regel einer qualifizierten Mehrheit und müssen notariell beurkundet werden, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Zusätzlich ergänzen die Hausordnung sowie die Nutzungs- und Verwaltungsordnung das Reglement, indem sie den täglichen Ablauf, den Umgang mit Gemeinschaftseinrichtungen und die Verfahrensweisen bei Versammlungen detailliert regeln.
4. Tipps für eine harmonische Eigentümergemeinschaft
⦁ Regelmässige Kommunikation:
Eine offene und transparente Kommunikation über alle relevanten Themen – sei es in Eigentümerversammlungen oder durch digitale Plattformen – stärkt das Gemeinschaftsgefühl.
⦁ Dokumentation und Information:
Halten Sie alle Protokolle, Abrechnungen und wichtigen Beschlüsse gut fest, um spätere Missverständnisse zu vermeiden und eine klare Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.
⦁ Aktive Teilnahme:
Nutzen Sie Ihr Mitbestimmungsrecht, um aktiv an Entscheidungen teilzunehmen und die Interessen aller Eigentümer zu vertreten.
5. Unsere Unterstützung als Ihr Partner
Die Rohrdorferberg-Mutschellen Immobilien AG steht Ihnen als erfahrener Partner zur Seite – von der Erstellung des Reglements bis zur Durchführung von Eigentümerversammlungen. Mit unserer Expertise unterstützen wir Sie dabei, sowohl die rechtlichen Grundlagen als auch die praktischen Abläufe optimal umzusetzen. Unser Ziel ist es, dass Ihre Gemeinschaft effizient verwaltet wird und alle Eigentümer zufrieden sind.
⦁ Fazit
Ein fundiertes Verständnis der Rechte und Pflichten in einer Eigentümergemeinschaft ist essenziell für ein harmonisches Miteinander und eine reibungslose Verwaltung. Durch die klare Regelung in Form des Stockwerkeigentümerreglements, ergänzt durch die Hausordnung und die Nutzungs- und Verwaltungsordnung, schaffen Sie die Basis für den langfristigen Erfolg Ihrer Gemeinschaft.
Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen wünschen, stehen Ihnen die Experten der Rohrdorferberg-Mutschellen Immobilien AG jederzeit zur Verfügung. Gemeinsam gestalten wir eine zukunftssichere und erfolgreiche Eigentümergemeinschaft.