Einstimmige Beschlüsse im Stockwerkeigentum für bedeutende Entscheidungen

Einstimmige Beschlüsse im Stockwerkeigentum für bedeutende Entscheidungen

Für Entscheidungen von besonderer Tragweite verlangt das Gesetz im Stockwerkeigentum einen einstimmigen Beschluss der Eigentümer.

Für Entscheidungen von besonderer Tragweite verlangt das Gesetz im Stockwerkeigentum einen einstimmigen Beschluss der Eigentümer. Dies gilt auch für luxuriöse bauliche Maßnahmen, die lediglich der Verschönerung der Liegenschaft oder der Steigerung des Komforts dienen. Beispiele hierfür sind der Austausch eines funktionsfähigen Aufzugs gegen einen mit besonders hoher Transportgeschwindigkeit oder die Erneuerung der Zugangswege mit extrem kostspieligen Materialien. Beschlüsse, die eine Einstimmigkeit erfordern, müssen von allen Eigentümern zugestimmt werden, daher müssen alle Eigentümer entweder anwesend sein oder sich vertreten lassen.

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Das Stockwerkeigentümerreglement bildet das rechtliche Rückgrat einer jeden Eigentümergemeinschaft. Es regelt nicht nur die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer, sondern legt auch den Umgang mit den gemeinschaftlichen Anlagen und Sonderrechten fest. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Inhalte ein solches Reglement umfasst, wie es sich von der Hausordnung sowie der Nutzungs- und Verwaltungsordnung unterscheidet und welche formellen Voraussetzungen für Änderungen bestehen.
Nach einem erfolgreichen Immobilienverkauf steht oft eine grosse Frage im Raum: Wie wirkt sich die Renovierung auf die Grundstückgewinnsteuer aus? Die Rohrdorferberg-Mutschellen Immobilien AG vermarktet nicht nur Einfamilienhäuser und Wohnungen, sondern unterstützt Sie auch beim komplizierten Thema der Grundstückgewinnsteuer.