Für Entscheidungen von besonderer Tragweite verlangt das Gesetz im Stockwerkeigentum einen einstimmigen Beschluss der Eigentümer. Dies gilt auch für luxuriöse bauliche Maßnahmen, die lediglich der Verschönerung der Liegenschaft oder der Steigerung des Komforts dienen. Beispiele hierfür sind der Austausch eines funktionsfähigen Aufzugs gegen einen mit besonders hoher Transportgeschwindigkeit oder die Erneuerung der Zugangswege mit extrem kostspieligen Materialien. Beschlüsse, die eine Einstimmigkeit erfordern, müssen von allen Eigentümern zugestimmt werden, daher müssen alle Eigentümer entweder anwesend sein oder sich vertreten lassen.

Rechte und Pflichten in Eigentümergemeinschaften
Die Rohrdorferberg-Mutschellen Immobilien AG legt