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Beschlussfassung im Stockwerkeigentum mit qualifiziertem Mehr

Beschlussfassung im Stockwerkeigentum mit qualifiziertem Mehr

Bei Entscheidungen von besonderer Bedeutung oder größerer finanzieller Tragweite ist ein einfacher Mehrheitsbeschluss nicht ausreichend. Stattdessen wird ein qualifiziertes Mehr benötigt. Dies gilt insbesondere für nützliche bauliche Maßnahmen, wie Renovierungs- und Umbauarbeiten, die eine Wertsteigerung oder Verbesserung der Gebrauchsfähigkeit anstreben. Beispiele für solche Maßnahmen sind der Einbau einer modernen Waschküche, einer energiesparenden Heizung oder die Verbesserung der Wärme- und Schalldämmung. Angenommen eine Stockwerkeigentümergemeinschaft besteht aus zehn Eigentümern und fünf nehmen an der Versammlung teil oder lassen sich vertreten, dann sind zur Zustimmung drei Stimmen sowie die Mehrheit aller Stockwerkeigentumsanteile, also mindestens 501/1000, für das qualifizierte Mehr erforderlich.

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Für Entscheidungen von besonderer Tragweite verlangt das Gesetz im Stockwerkeigentum einen einstimmigen Beschluss der Eigentümer.
Bei Entscheidungen von besonderer Bedeutung oder größerer finanzieller Tragweite ist ein einfacher Mehrheitsbeschluss nicht ausreichend.
Im Stockwerkeigentum gilt die Regel, dass Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Eigentümer gefasst werden, sofern das Gesetz oder das Reglement keine abweichenden Bestimmungen enthalten