Beschlussfassung im Stockwerkeigentum mit einfacher Mehrheit

Beschlussfassung im Stockwerkeigentum mit einfacher Mehrheit

Im Stockwerkeigentum gilt die Regel, dass Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Eigentümer gefasst werden, sofern das Gesetz oder das Reglement keine abweichenden Bestimmungen enthalten

Im Stockwerkeigentum gilt die Regel, dass Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Eigentümer gefasst werden, sofern das Gesetz oder das Reglement keine abweichenden Bestimmungen enthalten. Mit der einfachen Mehrheit können auch notwendige bauliche Maßnahmen beschlossen werden, die zur Erhaltung des Wertes und der Gebrauchsfähigkeit der Liegenschaft erforderlich sind. Beispiele für solche Maßnahmen sind die Reparatur eines beschädigten Daches, der Ersatz von zerbrochenen Fensterscheiben oder die Sanierung eines rutschigen Zugangswegs. Angenommen eine Stockwerkeigentümergemeinschaft besteht aus zehn Eigentümern und fünf nehmen an der Versammlung teil oder lassen sich vertreten, dann reichen drei Zustimmungen aus, um einen Beschluss zu erreichen.

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News Beiträge

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Wir freuen uns sehr, ab dem 5. Januar 2026 Upeksha Bieri als neue Immobilienbuchhalterin in unserem Team begrüssen zu dürfen. Bereits im November und Dezember 2025 wird sie erste Buchhaltungsaufgaben übernehmen, um einen reibungslosen Einstieg sicherzustellen und unsere Prozesse früh kennenzulernen.
Ein Gebäude mit Geschichte
Die Liegenschaft an der Schützenstrasse 23 in Dietikon stammt aus dem Jahr 1956 und wurde über viele Jahrzehnte nur punktuell modernisiert. Von aussen wirkte vieles noch solide, doch wie bei älteren Wohnhäusern üblich, zeigt sich der tatsächliche Zustand erst bei einer gründlichen Untersuchung. Aus diesem Grund wurde vor dem Baustart eine ausführliche Zustandsanalyse erstellt. Der daraus entstandene vierzehnseitige Bericht hielt anhand zahlreicher Fotos und eines Ampelsystems fest, welche Bauteile noch in Ordnung sind und wo dringender Handlungsbedarf besteht. Diese Bestandsaufnahme bildete die Grundlage für die Planung der nun laufenden Kernsanierung.
Mitten im beliebten Zürcher Quartier Höngg wurde einem geschichtsträchtigen Ort neues Leben eingehaucht: Das ehemalige Gasthaus „Zur Rose“, über Jahrzehnte hinweg ein kulinarischer Treffpunkt und Ort gesellschaftlicher Begegnungen, wurde in ein modernes Wohnhaus mit vier hochwertigen Eigentumswohnungen umgebaut. Die Transformation dieser Liegenschaft an der Limmattalstrasse 159 verbindet Tradition mit moderner Wohnqualität, ein Paradebeispiel für die gelungene Umnutzung historischer Bausubstanz.